
Terms and Conditions
Stand 25.09.2026
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Curia Consulting GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen (§ 306 BGB).
1.5 Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen im Angebot bzw. Vertrag, (2) ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen, (3) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch elektronische Unterzeichnung zustande. Eine verspätete Annahme wird wirksam, wenn der Auftragnehmer sie in Textform bestätigt.
2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Werbeausgaben für Werbemaßnahmen des Auftraggebers stets vollumfänglich vom Auftraggeber direkt an die Werbeplattform gezahlt. Werbeausgaben sind kein Bestandteil des Auftragnehmer-Honorars.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses sowie bis zum Ablauf von einem Jahr nach dessen Beendigung diejenigen Personen oder Gesellschaften, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, nicht unmittelbar mit solchen oder ähnlichen Leistungen zu beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet. Eine darüber hinausgehende Geschäftsbeziehung des Auftraggebers zu diesen Personen oder Gesellschaften bleibt unberührt.
2.4 Der Kern der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. Vertrag. Innerhalb dieses Rahmens ist der Auftragnehmer berechtigt, die konkrete Ausgestaltung und Durchführung der Leistungen (insbesondere Methoden, Werkzeuge, Kampagnenstruktur und Verteilung der Werbebudgets) nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festzulegen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
2.5 Coaching-Programme ersetzen keine psychologische Beratung oder Therapie. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Vermittlung von Methoden, Ansätzen und Strategien im unternehmerischen Kontext. Ein bestimmter Erfolg der Maßnahmen wird nicht garantiert. Auch findet keine Überwachung oder Kontrolle des Lernerfolgs statt.
2.6 Bei Leistungen im Bereich Online-Marketing (insbesondere SEA, Social Ads, SEO und Social Media) schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Platzierungen, Reichweiten, Anfragen, Patientenzahlen oder Kosten pro Anfrage. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Richtlinien, Algorithmen und Entscheidungen der Plattformbetreiber (z. B. Google, Meta); für Anzeigenablehnungen, Kontosperrungen oder Änderungen der Plattformbedingungen durch diese haftet er nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
2.7 Soweit nicht anders vereinbart, sind je Werbemittel bzw. Arbeitsergebnis bis zu zwei Korrekturschleifen im Honorar enthalten. Weitere Korrekturen sowie Änderungs- und Zusatzwünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand zum Stundensatz gemäß Ziffer 10.5 vergütet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vorab darauf hin, wenn ein Wunsch zu einer Mehrvergütung führt.
3. Aufklärungspflicht / Vollständigkeitserklärung / Mitwirkungspflicht / Freigaben
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende sachähnliche Aufträge umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Inhalte rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
3.4 Versäumt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung (3.3) und liefert auch auf zweifache Aufforderung des Auftragnehmers die erforderlichen Inhalte zur Auftragserfüllung nicht, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen wegen Lieferverzug befreit. Kann der Auftragnehmer aufgrund von Versäumnissen des Auftraggebers den Auftrag innerhalb der Projektumsetzungsfrist nicht abschließen, so gilt das Werk mit Ablauf einer dem Auftraggeber in der zweiten Aufforderung gesetzten angemessenen Nachfrist als übergeben und der Auftrag als erbracht, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber in der zweiten Aufforderung ausdrücklich und in hervorgehobener Form auf diese Rechtsfolge seiner weiteren Untätigkeit hingewiesen hat.
3.5 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge (insbesondere zu Werbekonten, Website, Tracking- und Analysetools) rechtzeitig zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass auf seiner Website und in seinen Konten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Tracking- und Werbetechnologien (z. B. Einwilligungsmanagement) erfüllt sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.6 Der Auftraggeber prüft die ihm vorgelegten Werbemittel, Texte und sonstigen Inhalte vor ihrer Veröffentlichung auf inhaltliche, insbesondere medizinische Richtigkeit sowie auf ihre Vereinbarkeit mit heilmittelwerbe-, wettbewerbs- und berufsrechtlichen Vorschriften (insbesondere HWG, UWG und ärztliche Berufsordnung). Die Verantwortung hierfür liegt beim Auftraggeber (vgl. Ziffer 8.4).
3.7 Legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Inhalte zur Freigabe vor, gelten diese als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang in Textform widerspricht. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei der Vorlage auf diese Rechtsfolge hin.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages und für zwölf Monate nach dessen Beendigung Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht aktiv abzuwerben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht der Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe der Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche bleiben unter Anrechnung der Vertragsstrafe unberührt.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes oder Erbringung der vereinbarten Dienste weisungsfrei, handelt nach eigenem fachlichen Ermessen und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums / Nutzungsrechte
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) über den Umfang der Ziffer 6.6 hinaus ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.
6.3 Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an allen im Rahmen von Coaching- und Schulungsleistungen bereitgestellten digitalen Inhalten, Plattformen und Dokumenten. Die bereitgestellten Inhalte (Videos, Skripte, digitale Ressourcen, etc.) sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch während der Vertragslaufzeit bestimmt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
6.4 Die Weitergabe von Zugangsdaten oder bereitgestellten Materialien an Dritte ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer genehmigt wurde. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € geltend zu machen und den Zugang des Auftraggebers zu sperren. Die Geltendmachung eines weitergehenden, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt unter Anrechnung der Vertragsstrafe unberührt.
6.5 Sämtliche Nutzungsrechte nach dieser Ziffer 6 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der jeweils geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet; der Auftragnehmer kann die Gestattung bei Zahlungsverzug widerrufen.
6.6 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Werbemitteln und Inhalten (insbesondere Anzeigen, Texte, Grafiken, Videos und Website-Inhalte) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die eigene Werbung und Außendarstellung. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien und Rohmaterialien sowie Bearbeitungen durch Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6.7 Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta Business Manager), die auf den Namen des Auftraggebers geführt werden, verbleiben bei diesem. Konten, Tools, Lizenzen und Vorlagen, die der Auftragnehmer auf eigenen Namen führt, verbleiben beim Auftragnehmer. Bei Vertragsende schuldet der Auftragnehmer die Übergabe von Kampagnenstrukturen, Zielgruppendefinitionen, Tracking-Konfigurationen und Dokumentationen, soweit diese nicht ohnehin im Konto des Auftraggebers verbleiben, nur gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand gemäß Ziffer 10.5 und erst nach Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen.
7. Gewährleistung / Abnahme
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Ansprüche aus einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Soweit der Auftragnehmer Werkleistungen erbringt (insbesondere Websites, Landingpages, Video- und Contentproduktionen), zeigt er deren Fertigstellung in Textform an. Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Anzeige abzunehmen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert oder das Werk produktiv nutzt (z. B. Livegang der Website, Schaltung des Videos). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
8. Haftung / Schadensersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch je Schadensfall auf die Höhe des für den betroffenen Vertrag vereinbarten Nettohonorars (bei Verträgen über fortlaufende Leistungen: des Nettohonorars der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis). Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen, sowie zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
8.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Ansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8.3 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Die Haftung des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 bleibt unberührt.
8.4 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für rechtliche Aspekte, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen (z.B. Datenschutz, Impressum). Die Haftung nach Ziffer 8.1 bleibt unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Konsequenzen, die sich aus vom Auftraggeber veranlassten Werbemaßnahmen ergeben; dies gilt auch dann, wenn Werbemaßnahmen zuvor vom Auftragnehmer freigegeben wurden. Die Haftung nach Ziffer 8.1 bleibt unberührt. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht.
8.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie behördlicher Maßnahmen) frei, die auf vom Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Inhalten, Angaben oder Materialien (insbesondere Bild-, Video- und Patientenmaterial einschließlich der erforderlichen Einwilligungen) oder auf deren rechtlicher Unzulässigkeit beruhen, und übernimmt die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über sämtliche ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen über Kunden und Klienten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht zeitlich unbegrenzt, also auch nach Ende des Vertragsverhältnisses, fort. Gesetzliche Aussageverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen an seine Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Er hat diese entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.3 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; dieser geht den Regelungen dieser AGB vor. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er für die von ihm bereitgestellten Daten über sämtliche erforderlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere etwaige Einwilligungen der Betroffenen, verfügt.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, betriebsinterne Informationen und Geschäftsgeheimnisse anderer Teilnehmer, die während der Zusammenarbeit oder in gemeinsamen Trainings bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Bei schuldhaftem Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, Zugänge zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu respektvollem Umgang mit anderen Teilnehmern und Mitarbeitern des Auftragnehmers. Beleidigungen, Diskriminierung oder andere unangemessene Verhaltensweisen können zu einem Ausschluss von Veranstaltungen oder Plattformen führen. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt.
10. Honorar / Zahlungsbedingungen / Preisanpassung / Anschlussleistungen
10.1 Bei Projektverträgen ist das vereinbarte Honorar zur Hälfte zu Beginn und zur Hälfte mit Abschluss des Projekts fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht näher bestimmt, sind genannte Beträge Netto-Beträge. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber stimmt dieser Form der Rechnungsstellung ausdrücklich zu.
10.2 Bei Vor-Ort-Terminen sind anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten u.ä. nach Abstimmung gegen Rechnungsstellung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 60 Prozent des Honorars für jene Leistungen angesetzt, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer überhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind bzw. er höhere ersparte Aufwendungen hatte.
10.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
10.5 Anschlussleistungen des Auftragnehmers (z.B. technischer Support) nach Projektabschluss werden pauschal mit 120,00 € (netto) je Stunde in Rechnung gestellt.
10.6 Ist die Implementierung oder Einbindung von Drittlösungen (technische Lösungen von Drittanbietern) oder die Programmierung und Konfiguration von Lösungen (individuell programmierte technische Lösungen) notwendig oder vereinbart, so übernimmt der Auftraggeber – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – die damit verbundenen Betriebskosten in Gänze (z.B. Einrichtungspauschale, Lizenzgebühren, Serverkosten, API-Kosten o.ä.).
10.7 Im Falle von Ratenzahlungen ist jede Rate zu dem vertraglich vereinbarten Datum fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zu Inhalten und Leistungen vorübergehend zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
10.8 Bei Verträgen über fortlaufende Leistungen (Ziffer 12.2) wird die monatliche Vergütung jeweils zu Beginn eines Leistungsmonats im Voraus in Rechnung gestellt. Hat der Auftraggeber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist der Auftragnehmer berechtigt, fällige Beträge einzuziehen.
10.9 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
10.10 Bei Verträgen über fortlaufende Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit (Ziffer 12.2) bzw. bei Verträgen auf unbestimmte Zeit frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anzupassen. Die Anpassung ist dem Auftraggeber mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitzuteilen. Im Fall einer Erhöhung ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform zu kündigen; hierauf weist der Auftragnehmer in der Mitteilung hin. Kündigt der Auftraggeber nicht, gilt die angepasste Vergütung.
10.11 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
11. Verschiebung, Änderung oder Stornierung von Präsenzveranstaltungen
11.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Veranstaltungstermine einzuhalten, behält sich jedoch das Recht auf kurzfristige Änderungen vor. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen bestimmten Termin oder Trainingsumfang besteht nicht.
11.2 Sofern möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig per E-Mail oder in anderer geeigneter Form über Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen. Bei Änderungen aufgrund höherer Gewalt oder ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zeitnah informieren und Ausweichtermine anbieten.
11.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, Coachings und Vorträge, einschließlich Web-Videokonferenzen, kurzfristig zu stornieren oder zu verschieben, wenn die Teilnehmerzahl unter die Mindestanzahl fällt oder bei höherer Gewalt sowie ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich per E-Mail informiert und bereits gezahlte Entgelte werden für die stornierte Veranstaltung erstattet.
11.4 Der Auftraggeber muss eine Rückerstattung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung, Änderung oder Stornierung schriftlich beim Auftragnehmer geltend machen. Nach dieser Frist verfallen die Ansprüche. Wird ein Ausweichtermin angeboten und vom Auftraggeber wahrgenommen, ist eine Erstattung ausgeschlossen.
11.5 Der Auftragnehmer haftet für Ansprüche des Auftraggebers oder Dritter aufgrund von Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen nach Maßgabe der Ziffer 8.1. Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist im Rahmen der Ziffer 8.1 ausgeschlossen.
11.6 Eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.
11.7 Eine Umbuchung des Auftraggebers liegt im Ermessen des Auftragnehmers und kann mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 350 € verbunden sein. Bei einer Stornierung weniger als sechs Wochen, jedoch mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind 50 % der Teilnahmegebühren zu zahlen; bei einer späteren Stornierung oder Nichtteilnahme sind 100 % der Teilnahmegebühren zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, störungsfreies Arbeiten während Veranstaltungen, Workshops oder Trainings zu gewährleisten. Verursacht der Auftraggeber wiederholt Störungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher Abmahnung von der Teilnahme auszuschließen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt unberührt.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Verträge über abgeschlossene Projekte (insbesondere die Erstellung von Websites, Content- oder Videoproduktionen) enden mit Abschluss des vereinbarten Projekts und entsprechender Rechnungsstellung, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Ungeachtet dessen bleibt das Recht beider Vertragsparteien unberührt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere erhebliche Vertragsverletzungen, Insolvenzverfahren oder nachhaltiger Zahlungsverzug.
12.2 Verträge über fortlaufende Leistungen (insbesondere die Betreuung von Werbekampagnen, SEA, SEO, Social Media sowie laufende Beratung) haben die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Laufzeit. Enthält das Angebot bzw. der Vertrag keine Regelung zur Verlängerung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (bei einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu sechs Monaten) bzw. drei Monaten (bei einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als sechs Monaten) zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Ist im Angebot bzw. Vertrag keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 12.1 bleibt unberührt.
12.3 Coaching-Verträge haben die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit und können während dieser Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
13. Werbezwecke / Testimonial
13.1 Der Auftragnehmer darf die Firma des Auftraggebers (einschließlich Logo) und die für den Auftraggeber erzielten Ergebnisse als Referenz gegenüber anderen Kunden nennen und zu Werbezwecken verwenden. Der Widerruf der Erlaubnis zur Verwendung ist jederzeit für die Zukunft möglich.
14. Schlussbestimmungen / Ausschluss des Widerrufsrechts
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, und verpflichten sich, etwaige Änderungen wechselseitig umgehend bekanntzugeben.
14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Düsseldorf). Der Auftragnehmer ist in diesem Fall auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber sonstigen Auftraggebern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit.
14.4 Der Auftragnehmer schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht. Sollte ausnahmsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich darauf, soweit die Leistungserbringung bereits begonnen hat oder digitale Inhalte bereits zur Verfügung gestellt wurden, soweit dieser Verzicht gesetzlich zulässig ist.