
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.03.2025
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
(Curia Consulting GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf) – im Folgenden wird nur die
Bezeichnung Auftragnehmer verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich
hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig,
es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und
wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Auftrages/Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Sofern
nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Werbeausgaben für Werbemaßnahmen des
Auftraggebers stets vollumfänglich vom Auftraggeber direkt an die Werbeplattform gezahlt.
Werbeausgaben sind kein Bestandteil des Auftragnehmer-Honorars.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise
durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den
Auftragnehmer selbst, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. Es entsteht kein wie
immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von einem Jahr nach
Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu
Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung
seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und
Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die
auch der Auftragnehmer anbietet.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den genauen Umfang und die Ausgestaltung der
vereinbarten Leistungen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festzulegen, sofern
nicht schriftlich anders vereinbart.
2.5 Coaching-Programme ersetzen keine psychologische Beratung oder Therapie. Der
Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Vermittlung von Methoden, Ansätzen und
Strategien im unternehmerischen Kontext. Ein bestimmter Erfolg der Maßnahmen wird nicht
garantiert.
3. Aufklärungspflicht/Vollständigkeitserklärung/Mitwirkungsplicht
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei
Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen
Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder
laufende sachähnliche Aufträge umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen
und Inhalte zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen
Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt
auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Auftragnehmers bekannt werden.
3.4 Versäumt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung (3.3) und liefert auch auf
zweifache Aufforderung des Auftragnehmers nicht die erforderlichen Inhalte zur
Auftragserfüllung, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen wegen Lieferverzug befreit.
Kann der Auftragnehmer aufgrund von Versäumnissen des Auftraggebers den Auftrag
innerhalb der Projektumsetzungsfrist nicht abschließen und hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber zweifach vergeblich zur Mitwirkung aufgefordert, so gilt das Werk mit
Firstablauf als übergeben (Übergabefiktion) und der Auftrag als erbracht.
3.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und
gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der
Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die
geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter
des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers
auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung/Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und
gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem
Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis
vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des
Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes oder Erbringung der
vereinbarten Dienste weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener
Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit
gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten
Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Berichte, Analysen, Gutachten,
2Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen,
Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom
Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für
vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht
berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu
vervielfältigen und zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte
Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere
etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den
Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur
Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder
Schadenersatz.
6.3 Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an allen im
Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten digitalen Inhalten, Plattformen und
Dokumenten. Die bereitgestellten Inhalte (Videos, Skripte, digitale Schulungsplattformen
etc.) sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch während der Vertragslaufzeit
bestimmt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist ohne vorherige
schriftliche Zustimmung untersagt.
6.4 Die Weitergabe von Zugangsdaten oder bereitgestellten Materialien an Dritte ist
strengstens untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer
genehmigt wurde. Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine
Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 12.000 € geltend zu machen und den Zugang des
Auftraggebers zu sperren. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet,
bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis
setzen.
7.2 Der Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen
Leistung.
8. Haftung/Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für
Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte
zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein
Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem
Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten
entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der
Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
38.5 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für
rechtliche Aspekte, die aus der Sphäre des Kunden stammen (Datenschutz, Impressum,
etc.).
8.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Konsequenzen, die sich aus
vom Auftraggeber veranlassten Werbemaßnahmen ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers vor. Dies gilt auch dann, wenn
Werbemaßnahmen zuvor vom Auftragnehmer freigegeben wurden. Darüber hinaus haftet
der Auftragnehmer nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder indirekte Schäden wie
entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9. Geheimhaltung/Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über sämtliche ihm
zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen über
Kunden und Klienten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht
zeitlich unbegrenzt, also auch nach Ende des Vertragsverhältnisses, fort. Gesetzliche
Aussageverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
9.2 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und
Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese
vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheits-
verpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen
der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet
dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen
insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen
der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, betriebsinterne Informationen und
Geschäftsgeheimnisse anderer Teilnehmer, die während der Zusammenarbeit oder in
gemeinsamen Trainings bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Bei schuldhaftem
Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, Zugänge zu sperren oder den Vertrag
außerordentlich zu kündigen.
9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu respektvollem Umgang mit anderen Teilnehmern
und Mitarbeitern des Auftragnehmers. Beleidigungen, Diskriminierung oder andere
unangemessene Verhaltensweisen können zu einem Ausschluss von Veranstaltungen oder
Plattformen führen. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt.
10. Honorar/Anschlussleistungen/Kosten für technische Lösungen
10.1 Das vereinbarte Honorar ist zur Hälfte zu Beginn und zur Hälfte mit Abschluss des
Projekts fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Höhe des Honorars
richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht näher bestimmt,
sind genannte Beträge Netto-Beträge. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen
elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber stimmt dieser Form der Rechnungslegung
ausdrücklich zu.
10.2 Bei vor Ort Terminen sind anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, u.ä. nach
Abstimmung gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu
ersetzen.
10.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des
Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch
auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im
Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die
für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten
Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars
für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des
Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner
Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus
der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
10.5 Anschlussleistungen des Auftragnehmers (z.B. Technischer Support) nach
Projektabschluss werden pauschal mit 120,00 € (netto)/Stunde in Rechnung gestellt.
10.6 Ist die Implementierung oder Einbindung von Drittlösungen (technische Lösungen von
Drittanbietern) oder die Programmierung und Konfiguration von Lösungen (individuell
programmierte technische Lösungen) notwendig oder vereinbart, so übernimmt der
Auftraggeber – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – die damit verbundenen
Betriebskosten in Gänze (z.B. Einrichtungspauschale, Lizenzgebühren, Serverkosten, API-
Kosten, o.ä.).
10.7 Im Falle von Ratenzahlungen ist jede Rate fällig zu dem vertraglich vereinbarten Datum.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zu
Inhalten und Leistungen vorübergehend zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen
ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug den
Vertrag außerordentlich zu kündigen.
11. Verschiebung, Änderung oder Stornierung von Präsenzveranstaltungen
11.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Veranstaltungstermine einzuhalten,
behält sich jedoch das Recht auf kurzfristige Änderungen vor. Ein Anspruch des
Auftraggebers auf einen bestimmten Termin oder Trainingsumfang besteht nicht.
11.2 Sofern möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig per E-Mail
oder in anderer geeigneter Form über Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen. Bei
Änderungen aufgrund höherer Gewalt oder ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit wird der
Anbieter den Auftraggeber zeitnah informieren und Ausweichtermine anbieten.
11.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, Coachings und
Vorträge, einschließlich Web-Videokonferenzen, kurzfristig zu stornieren oder zu
verschieben, wenn die Teilnehmerzahl unter die Mindestanzahl fällt oder bei höherer Gewalt
sowie ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall wird der Auftraggeber
unverzüglich per E-Mail informiert und bereits gezahlte Entgelte werden für die stornierte
Veranstaltung erstattet.
11.4 Der Auftraggeber muss eine Rückerstattung innerhalb von zwei Wochen nach
Bekanntgabe der Verschiebung, Änderung oder Stornierung schriftlich beim Anbieter geltend
machen. Nach dieser Frist verfallen die Ansprüche. Wenn ein Ausweichtermin angeboten
wird, ist eine Erstattung ausgeschlossen.
11.5 Der Auftraggeber haftet für Ansprüche des Vertragspartners oder Dritter aufgrund von
Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen nur bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz. Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist
ausgeschlossen.
11.6 Eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung der Veranstaltung durch den
Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.
11.7. Eine Umbuchung des Auftraggebers liegt im Ermessen des Auftragnehmers und kann
mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 350 € verbunden sein. Eine kurzfristige Stornierung
bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung ist ausgeschlossen, und es sind 100% der
Teilnahmegebühren zu zahlen. Eine Rückerstattung liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
11.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, störungsfreies Arbeiten während Veranstaltungen,
Workshops oder Trainings zu gewährleisten. Verursacht der Auftraggeber wiederholt
Störungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher
Abmahnung von der Teilnahme auszuschließen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers
bleibt unberührt.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des vereinbarten Projekts und
entsprechender Rechnungslegung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Ungeachtet dessen bleibt das Recht beider Vertragsparteien unberührt,
den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind
insbesondere erhebliche Vertragsverletzungen, Insolvenzverfahren oder nachhaltiger
Zahlungsverzug.
12.2 Coaching-Verträge haben die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit und können
während dieser Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
13. Werbezwecke/Testimonial
13.1 Wir dürfen Ihre Firma (einschließlich Logo) und die für Sie erzielten Ergebnisse als
Referenz gegenüber anderen Kunden nennen und zu Werbezwecken verwenden. Der
Widerruf der Erlaubnis zur Verwendung ist jederzeit für die Zukunft möglich.
14. Schlussbestimmungen/Kein Widerrufsrecht
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und
wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig
umgehend bekannt zu geben.
14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein
Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für
Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
14.4 Der Auftragnehmer schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des
§ 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht. Sollte ausnahmsweise ein
gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich darauf,
soweit die Leistungserbringung bereits begonnen hat oder digitale Inhalte bereits zur
Verfügung gestellt wurden.